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Wildwuchs von Videokameras

Wildwuchs von Videokameras

Grundsätzlich sollte die Videoüberwachung also einen bestimmten Zweck erfüllen. Meist wird dieser angegeben mit Gefahrenabwehr (etwa durch die Polizei) oder zur Strafverfolgung. Das impliziert den Ansatz, dass man weiß, an wen man sich hinsichtlich einer bestimmten Kamera wenden kann – etwa für Auskunftsrechte oder wenn man die Bilder bekommen möchte.

Soweit die Theorie. In der Praxis sieht dies leider ganz anders aus:

Kameras wohin das Auge schaut und auch dort, wo man sie vielleicht nicht vermuteten mag. Niemand weiß, von wem die Videokameras angebracht worden sind oder wer sie betreibt. Wer dies für einen schlechten Scherz hält oder dieses Spektakel auf einem Dorf vermutet, das sich fernab von Aufsichtsbehörden befindet, der irrt.

Diesen Zustand nennt Berlin sein eigen und weder der Innensenator der Stadt Berlin noch der zuständige Datenschutzbeauftragte können sagen, wie viele Kameras genau vorhanden sind. Allein der Umstand, dass es eher Unternehmen und Privatpersonen als die Polizei sind, die die Kameras nutzen, scheint gewiss zu sein.

Die Videokameras sollen durch Abschreckung für mehr Sicherheit sorgen. Fraglich ist aber, ob sie diesen Anspruch auch erfüllen können. In Berlin zumindest ist ein Großteil der Kameras nicht ausreichend etwa durch Verschlüsselung abgesichert, so dass durch den Einsatz eher ein Missbrauch der Videodaten begünstigt wird als die Prävention oder gar Aufklärung von Straftaten. Außerdem werden Betroffene oft nicht auf „die verantwortliche Stelle“ hingewiesen, also denjenigen, der die Kamera betreibt, so dass diese gar keine Möglichkeit haben, sich bei Anfragen zu den Kameras an die „richtige“ Person zu wenden.

Und auch bei den von der Polizei betriebenen Kameras bleibt offen, ob diese Straftaten tatsächlich verhindern können, weil die Bilder nur aufgezeichnet aber nicht live betrachtet werden. Verschiedene Vorfälle in der Vergangenheit haben die Sinnhaftigkeit von Kameraüberwachungen jedenfalls in Zweifel gezogen. Ob Berlin oder Hamburg: allein durch den Einsatz von Videokameras werden Straftaten nicht verhindert. Allerdings ist eine Identifikation von verantwortlichen Tätern, etwa für Gewaltdelikte in Bahnhöfen durch die Kameras möglich.

Die „Alleskönner“ sind daher aus Sicherheitsaspekten nicht mehr wegzudenken. Dem Wildwuchs kann nur durch verschärfte Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden und gerade im privaten Bereich durch Aufklärungsarbeit durch die betrieblichen Datenschutzbeauftragten entgegengewirkt werden. Kontraproduktiv ist daher  die fortschreitende Kürzung der Stellen bei den Aufsichtsbehörden

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